Die Westfälischen Pflegefamilien

Westfälische Pflegefamilien (WPF) sind eine besondere Form der Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII für besonders entwicklungsbeeinträchtigte und/oder behinderte Kinder und Jugendliche. In diesen Westfälischen Pflegefamilien leben die Kinder und Jugendlichen in einem familiären Rahmen. Das WPF-System zeichnet sich durch eine umfassende Betreuung der Familien und ein qualifiziertes Beratungssetting aus.

(Soziale Teilhabe in Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe)

Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist nicht mehr das jeweilige Jugendamt, sondern der Landschaftsverband als Erbringer von Eingliederungshilfeleistungen zuständig. Dieses betrifft Kinder und Jugendliche mit geistigen und/ oder körperlichen Handicaps.

Im System der Westfälischen Pflegefamilien gehören wir als freier Träger dem Kooperationsverbund an. Im Rahmen dieses Verbundes koordiniert das LWL-Landesjugendamt Westfalen den kontinuierlichen Austausch der WPF-Träger und dient als Organ zur Qualitätssicherung/-entwicklung.

Auf Grundlage des § 33 Satz 2 SGB VIII bietet das WPF System besonders entwicklungsbeeinträchtigten Kindern- und Jugendlichen optimale Voraussetzungen in familiären Lebensräumen größtmögliche Entwicklungsfortschritte zu erzielen.

Das Kinder- und Jugenddorf Delbrück übernimmt als freier Träger die Vorbereitung, Beratung und Begleitung von Westfälischen Pflegefamilien.

Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Angebote und Ziele:

  • Werbung, Auswahl und Vorbereitung geeigneter Familien
  • intensive und kontinuierliche Beratung und Begleitung (der Eltern, Kinder und weiterer systemrelevanter Personen) durch erfahrene und qualifizierte Fachberater

Die Intensität der Beratung richtet sich nach dem im Hilfeplan vereinbarten Beratungsschlüssel (1:10, 1:15,1:20 siehe Qualitätshandbuch S.39).

  • Netzwerkaufbau und Ausgestaltung weiterer Unterstützungsmaßnahmen durch zusätzliche therapeutische Hilfen (u.a. Psychohygiene)
  • Einzelkontakte mit den Pflegekindern (Begleitung im Rahmen von Biographiearbeit, sowie möglichen Loyalitätskonflikten, Unterstützung bei der Identitätsentwicklung, Hilfestellung bzgl. Resilienzförderung und emotionaler Stabilität, Perspektivklärung bis hin zur Verselbstständigung)
  • duales Beratungssetting für jedes Pflegesystem (WPF-Berater+ externe Co-Beratung)
  • differenziertes umfangreiches Beratungssetting
  • Kooperation mit Jugendämtern und weiteren am Erziehungsprozess beteiligten Institutionen
  • Vorbereitung, Beteiligung und Nachbereitung von jährlichen Hilfeplangesprächen
  • Begleitung von Umgangskontakten mit dem Herkunftssystem gemäß der Hilfeplanung bzw. richterlicher Anordnung
  • gemäß den Vereinbarungen in der Hilfeplanung regelmäßige Informationsweitergabe des Entwicklungsstandes des Kindes
  • Information bzw. Beratung der Herkunftseltern bzgl. Perspektivveränderungen des Kindes

  • konzeptionelle Schwerpunkte: bindungsbasiert, ressourcenorientiert, partizipativ und klientenzentriert
  • kontinuierliche Beratung und Erreichbarkeit
  • Zusätzliche Unterstützung und Sicherstellung einer intensiven Beratung in akuten Krisen (Sensibilisierung und Bearbeitung bzgl. möglicher Spannungsfelder)
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Berater und WPF (Transparenz der Beratungsprozesse, feinfühliger und empathischer Umgang mit den verschiedenen Systemen, wertschätzende Haltung und Toleranz ggü. unterschiedlichen Lebensentwürfen und Empfindungen)
  • Organisation von Elternarbeitskreisen/ gemeinsamen Aktivitäten/ Fachvorträgen (orientiert an gegenwärtigen Themen der WPF)
 
Michelle Ewers

WPF Beraterin
B.A. Bildung und Erziehung in der Kindheit
M.A. Soziale Arbeit
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (i.A.)
EPB (0-3), EBT (4-10)- Beraterin/-Therapeutin
insoweit erfahrene Fachkraft/Kinderschutzfachkraft gem. SGB VIII und KKG

Festnetz: 05250/9835-15
Mobil: 0157/52833335
Email: ewers@kjdd.de

Jessica Alfke

STEPPKE Beraterin
B.A. Soziale Arbeit
Traumapädagogin (DeGPT)
Systemische Beraterin (i.A.)

Festnetz: 05250/9835-23
Mobil: 0151/20782923
Email: alfke@kjdd.de

Niki Tsitouri-Lavon

WPF Co-Beraterin
STEPPKE Co-Beraterin
Dipl. Pädagogin
Kunsttherapeutin
Kreativitätstherapeutin
Klientenzentrierte Gesprächsführung

Mobil: 0171/3611963
Email: tsitouri@gmx.de

Maria Scheer

Fachleitung Heilpädagogisch-Therapeutischer Dienst
Heilpädagogik/Psychomotorik
Klinische Pädagogik
Kinder- und Jugendtherapeutin für Psychotherapie (HeilpGe)
Systemische Elterncoachin
Rendsburger Elterntrainerin
Kinderschutzfachkraft §8a
Präventions- und Schulungsreferentin

Festnetz: 05250/9835-30
Email: scheer@kjdd.de

Michaela Henke

WPF Verwaltung
STEPPKE Verwaltung

Festnetz: 05250/9835-21
Email: henke@kjdd.de

  • Einzelpersonen, (gleichgeschlechtliche) Paare oder Familien die Freude am Zusammenleben mit Kindern haben
  • aufgeschlossen/ tolerant und bereit zur Transparenz eigener Lebenswelten gegenüber anderer Lebenswelten
  • Bereitschaft Kindern und Jugendlichen einen langfristigen, verlässlichen und „sicheren“ Lebensort anzubieten

Die individuellen Fähigkeiten der Familien, ihre Ressourcen aber auch ihre Grenzen, geben den Ausschlag für die Frage, welches Kind / welcher Jugendliche Aufnahme finden kann mit seinen jeweiligen Anforderungen.

Das Verbundsystem WPF unterscheidet zwischen Pflegeeltern mit besonderer Eignung und solchen mit professioneller Qualifikation.

Besondere Eignung: Neben diesen eher persönlichen Voraussetzungen sind eigene Erfahrungen im Umgang mit Kindern eine wesentliche Voraussetzung. Unterschieden wird zwischen Familien, die aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen und eigenen Erfahrungen in der Lage sind, ein traumatisiertes bzw. behindertes Kind zu sich zu nehmen.

Professionelle Qualifikation: Familien, die zusätzlich einschlägige berufliche Erfahrungen einbringen können durch eine pädagogische, medizinische oder psychologische Ausbildung und Berufserfahrungen mit Kindern haben.

  • bei Interesse Kontaktaufnahme zum freien Träger
  • Erstgespräch/ Informationsgespräch
  • persönliche/ fachliche Vorbereitung (Schulung)
  • Entscheidung über Eignung/ Erarbeitung eines Bewerberprofils

(siehe Qualitätshandbuch S.19)

Gerne bieten wir Ihnen bei Interesse ein unverbindliches Informationsgespräch an!

  • materielle Aufwendungen: nach Alter des Kindes/ Jugendlichen gestaffelte Unterhaltskosten
  • Kosten zur Erziehung: im Sinne des § 1610 Absatz 2 BGB, da die Erziehung zum Gesamtbedarf des Kindes oder Jugendlichen gehört
  • Für die WPF ist auch die Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen für eine Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung möglich
  • Über den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf können beim Jugendamt einmalige Beihilfen beantragt werden (z.B. Grundausstattung bei Einzug, Erstkommunion, Einschulung, Weihnachten etc.)
  • Begleitung und Beratung des Herkunftssystems durch zuständige Fachkraft (Austausch über bisherige Entwicklung und gegenwärtige Entwicklungsschritte)
  • Teilhabe an der Ausgestaltung der Umgangskontakte
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der begleiteten Umgangskontakte
  • Unterstützung in der Entwicklung einer entwicklungsfördernden Zusammenarbeit zwischen den Systemen